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Stier145
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Verfasst: 31.01.2011, 13:11 |
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Registriert: 14.12.2010, 19:32 Beiträge: 6
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Guten Tag zusammen, bei einer ersteigerten Immobilie, die noch vom Alteigentümer bewohnt wird, fallen bestimmte Kosten und Gebühren an, die dem Neueigentümer berechnet werden.
Kann ich dem Alteigentümer eine Nutzungsentschädigung einstellen?
Ferner die Frage, kann ich bei der Nutzungsentschädigung über die Gebühren hinaus auch die Wohnungsnutzung geltend machen?
Da der Alteigentümer nicht kooperativ ist und eine Hängepartie versucht, reicht es hier ihm privat eine Nutzungsentschädigung zuzustellen?
Sollte sich die Höhe für die Wohnungssnutzung an der ortüblichen Miete orientieren ?
Ob er letztlich zahlt ist dann natürlich wieder etwas ganz anderes. Er drohte beim letzten Telefonat mit Privatinsolvenz.
Wie verhält es sich bei den Kosten für Strom, Gas und Wasser, wenn er die nicht zahlt? Kann der Versorger auf den Neueigentümer zurückgreiefen?
Vielen Dank und Grüße Stier145
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lesterb42
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Verfasst: 31.01.2011, 14:07 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
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Hallo Herr L.
eine Nutzungsentschädigung, die sich an der ortsüblichen Miete orientiert, sollten Sie in Rechnung stellen und ggf. als Verhandlungsmasse im Zusammenhang mit dem Auszug nutzen.
Nebenkosten für das Objekt müssen Sie nur insoweit zahlen, als Sie mit dem Eigentumsübergang hierfür pflichtig geworden sind.
Bei Gas und Strom ist das z. B. nicht der Fall. Hier bleibt der Alteigentümer Partner der Versorgungsträger.
Sie können versuchen, die Nebenkosten dem Alteigentümer in Rechnung zu stellen, gedanklich aber von dem Geld schon mal verabschieden.
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