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| Aktuelle Zeit: 19.05.2012, 19:16
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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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[ 5 Beiträge ] |
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nonsens1981
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Verfasst: 04.03.2011, 19:40 |
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Registriert: 04.03.2011, 19:31 Beiträge: 2
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Folgendes:
Das Haus meiner Eltern befindet sich in der Zwangsversteigerung. Mein Vater hat Privatinsolvenz angemeldet, er hatte ein Gewerbe, mit dem er pleite gegangen ist.
Nun wurde ein Gutachten von dem Haus erstellt und die potenziellen Käufer möchten das Haus von innen besichtigen. Dagegen hat sich meine Mutter bis jetzt gewehrt. Jetzt sagen aber die Gläubigerbank und der Insolvenzverwalter, dass sie die Interessenten hereinlassen müssten, weil sonst die Privatinsolvenz gefährdet wäre, da sie sich nicht kooperativ zeigen. Das kommt mir sehr komisch vor.
Und noch eine Frage: Kann man die Büsche/Blumen aus dem Garten herausroden? Noch sind doch meine Eltern Eigentümer...
Kennst sich jemand damit aus? Wäre für jeden Rat dankbar.
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lesterb42
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Verfasst: 05.03.2011, 09:45 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
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Die Frage ist, was Ihre Eltern wollen:
Möglichst lange im Haus bleiben, die Sache schnell hinter sich bringen oder einen hohen Versteigerungserlös erzielen ?
Ob die Privatinsolvenz gefährdet ist, könnten Sie möglicherweise in einem anderen Forum klären. Nach dem Zwangsversteigerungsgesetz hat weder der Gutachter noch ein Bietinteressent Anspruch darauf, das Haus zu betreten.
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nonsens1981
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Verfasst: 05.03.2011, 13:42 |
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Registriert: 04.03.2011, 19:31 Beiträge: 2
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Da der Verteigerungserlös des Hauses so oder so nicht reichen wird, um die Schulden zu tilgen, ist in der Preis, für den das Haus weggeht relativ egal.
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lesterb42
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Verfasst: 05.03.2011, 17:59 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
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Rechtlich ist es so, dass der Aufwuchs auf dem Grundstück mit zum Grundstück gehört und somit auch mit versteigert wird. Tatsächlich hat dort, wo nichts zu holen ist, der Kaiser sein Recht verloren. Wenn Ihre Eltern also Büsche und Blumen entnehmen, wird es niemanden geben, der hierfür erfolgreich Geld verlangen kann. Das Risiko der Verschlechterung des Objekts seit dem Zeitpunkt der Gutachtenerstellung trägt der Erwerber.
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Nordwert
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Verfasst: 26.03.2011, 16:49 |
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Registriert: 24.08.2010, 09:21 Beiträge: 10 Wohnort: Hamburg
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Ihre Eltern, bzw. Ihr Vater sollte schon ein grosses Interesse haben, das im Rahmen der Versteigerung ein möglichst hoher Preis erzielt wird. Er hat tatsächlich eine Mitwirkungspflicht bezogen aus seine laufende Insolvenz. Daher sollte er auch einen Gutachter ins Haus lassen, um ggfs. einen höheren Erlös zu erzielen. Erfahrungsgemäß gehen Immobilien, wo auch die Innenräume "begutachtet" werden konnten, für einen höheren Preis weg. (Thema: Katze im Sack) Es könnte ihm negativ ausgelegt werden, und dadurch eventuell auch die Restschuldbefreiung versagt werden. Ich denke, falscher Stolz ist hier nicht angebracht. Aber, jeder gestaltet seine Glück auf eigene Weise, oder eben auch nicht. Vielleicht erzielt er durch Versteigerungserlös ja auch eine vorzeitige Beendigung seines Verfahrens.
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