Zwangsversteigerungen bei

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BeitragVerfasst: 29.01.2011, 20:31 
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Registriert: 14.12.2010, 19:32
Beiträge: 6
Guten Tag zusammen,
wie ist die Handhabe bei Möbeln, persönliche Sachen und Hausrat vom ehemaligen Egentümer bei einer Zwangsräumung?

Müssen die Möbel vom neuen Eigentümer immer mit der Zwangsräumung auch komplett auf seine Kosten entfernt werden?
Wohin mit den Möbeln, wenn der ehemalige Eigentümer angeblich keinen Platz dafür hat?
Oder wenn er angibt überhaut keine Wohnung zu haben?

Vielen Dank für eine Antwort.
Gruß
Stier145


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BeitragVerfasst: 30.01.2011, 07:15 
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Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 154
Die Zwangsräumung wird auf Ihren Antrag hin durch den zuständigen Gerichtsvollzieher durchgeführt. Möbel usw. werden dabei durch eine vom Gerichtsvollzieher beauftragte Spedidion aus dem Haus gebracht. Für die persönliche Unterbringung des Alteigentümers sorgt die Stadt oder Gemeinde. Für die Kosten der Zwangsräumung zahlen Sie einen Vorschuss, der sich nach der Größe des zu räumenden Objekts richtet. Nach meiner Erfahrung 1.000 € pro Raum.


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