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hfischer
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Verfasst: 10.04.2011, 09:12 |
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Registriert: 15.06.2009, 10:50 Beiträge: 4 Wohnort: Warrandyte, Australien
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Hallo, Ich habe mir vor etwa 2 Jahren eine Wohnung bei einer Zwangsversteigerung erworben. Das bestehende Mietverhältnis wurde fortgesetzt. Vor kurzem hatte ich einen Mieterwechsel und der Vormieter verlangt nun von mir eine Auszahlung der Kaution die ich nie erhalten habe und über deren Verbleib mir keinerlei Information vorliegt. Ich habe unmittelbar nach Beendigung der Zwangsverwaltung bei dem Zwangsverwalter nachgefragt ob eine Kaution hinterlegt wurde. Der Zwangsverwalter hat mir daraufhin mitgeteilt dass nach Auskunft des Vorbesitzers ein Sparbuch im Namen des Mieters angelegt wurde, der Zwangsverwalter diese Angelegenheit jedoch nicht weiter verfolgt hat.
Meine Frage: Ist es nicht Bestandteil der Aufgaben eines Zwangsverwalters den Verbleib der Mietkaution vollständig zu klären?
Wenn ich im in der ZV Eigentum erwerbe habe ich ja keinerlei Möglichkeiten mich mit dem Vorbesitzer in Verbindung zu treten um den Verbleib der Kaution zu klären.
Mit freundlichen Grüßen, Hans
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lesterb42
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Verfasst: 11.04.2011, 10:25 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
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Hinsichtlich der Rückzahlungspflicht des Zwangsverwalters an den Mieter gibt es ein Urteil des BGH vom 16.07.2003 VIII 2 R 11/03. Hiernach hat der Zwangsverwalter (wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen) die Kaution an den Mieter auszuzahlen auch wenn er diese nicht erhalten hat. Ob dies auch bei einem Eigentümerwechsel gilt weiß ich nicht.
Ansonsten Tip zur praktischen Lösung:
Fragen Sie Ihren Mieter, wohin er die Kaution überwiesen hat. Wenn er eine Zahlung an den ehemaligen Eigentümer nachweist, ist dieser zur Auszuahlung an Sie verpflichtet. Zahlt er nicht, beght er Unterschlagung von Treuhandvermögen und damit eine Straftat. Sie sollten dann die Angelegenheit bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzeigen. (Wirkt auch schon motivierend)
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