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| Aktuelle Zeit: 19.05.2012, 19:02
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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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Vitamaus
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Verfasst: 17.02.2011, 20:45 |
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Registriert: 17.02.2011, 20:33 Beiträge: 1
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Guten Tag zusammen,
wir haben ein Haus ersteigert, den Zuschlagsbeschluss mit Zwangsvollstreckung versehen lassen, Beschwerdefrist gegen den Zuschlagsbeschluss ist abgelaufen.
Wer kann uns einen Rat geben?
Den ehemaligen Eigentümer haben wir mehrfach telefonisch kontaktiert und ihn gebeten sich mit uns zu unterhalten, zwecks Räumung des Hauses. Wir haben unsere Gesprächsbereitschaft und Hilfe angeboten. Leider kommen nur Ausflüchte und teilweise sogar Frechheiten von ihm.
Mit dem GV geht es auch nicht weiter. Seit drei Wochen ist die Zwangsräumung beantragt, bis heute haben wir keine Antwort.
Können wir die Sache eventuell selbt in die Hand nehmen und uns Zutritt zum Haus verschaffen? Z,B. Anklingeln und beim Öffnen durch den ehem. Eigentümer einfach ins Haus eintreten? Oder ist das noch Hausfriedensbruch? Im Grunde ist der ehemalige Eigentümer doch unrechtmäßig in dem Haus !?
Vielen Dank für Eure Einschätzung und Euren Rat.
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lesterb42
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Verfasst: 18.02.2011, 14:46 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
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Sie müssen sich an den zuständigen Gerichtsvollzieher halten. Wenn Sie diesen mit der Zwangsräumung beauftragt haben, müsste als nächstes vom Gerichtsvollzieher die Aufforderung kommen, einen Vorschuss für die Räumung zu zahlen. Sie sollten an dieser Stelle nachhaken.
Von einer Selbstinitiative kann ich Ihnen nur abraten. Sie machen sich damit strafbar (verbotene Eigenmacht).
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Boohoo
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Verfasst: 06.09.2011, 14:10 |
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Registriert: 06.09.2011, 14:04 Beiträge: 2
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Hallo
uns geht es genauso! wir haben über einen monat auf einen termin warten müssen. mit der konsequenz, dass der termin aufgehoben wurde, weil ein vermeintlicher nutzungsvertrag einen tag vor der räumung vorgelegt wurde. sind sie denn jetzt weiter gekommen?
viele grüße
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lesterb42
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Verfasst: 07.09.2011, 10:47 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
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Hallo Boohoo,
das ist natürlich fast schon der Supergau. Fraglich ist, ob der Nutzungsvertrag wirksam abgeschlossen und auch durchgeführt wurde. Und ob und wie der Vertrag ggf. kündbar ist. Ohne Anwalt und Gericht halte ich diese Sache aber nicht mehr für überprüfbar.
Berichten Sie bei Gelegenheit wie es ausgegangen ist.
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Boohoo
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Verfasst: 07.09.2011, 11:49 |
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Registriert: 06.09.2011, 14:04 Beiträge: 2
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Der nutzungsvertrag ist natürlich nicht wirklich wirksam. zumal er kostenfrei die räumlichkeiten zur verfügung stellt. auch wenn alles so offensichtlich ist, muss es erst überprüft werden. ich bin mal gespannt, was als nächstes kommt, wenn der GV wieder einen termin anberaumt. wir sind auch von anfang an mit einem RA in verbindung. solche sachen sollte man nicht im alleingang machen...
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