Zwangsversteigerungen bei

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BeitragVerfasst: 04.03.2011, 12:56 
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Registriert: 04.03.2011, 12:40
Beiträge: 6
Ich habe mit 5 Geschwistern auf Basis der gesetzlichen Erbfolge zu je 1/6 Anteil unser Elternhaus geerbt. Ein Geschwisterteil wollte das Anwesen übernehmen, war aber nicht bereit, den von uns angesetzten Kaufpreis zu zahlen. Darauf habe ich die Zwangsversteigerung beantragt. Zwischenzeitlich wollen viele potientielle Ersteigerer das Anwesen besichtigen.
Frage: Muss ich alle Geschwister um Erlaubnis fragen, wenn ich eine Besichtigung durchführen will?

Ein Geschwisterteil, dass das Haus nunmehr evtl. ersteigern will, will durch eine Vermeidung von Besichtigungsterminen den Versteigerungserlös in seinem eigenen Interesse mindern. Wer ersteigert schon ein Awesen, das er nur aus dem Wertgutachten kennt.


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BeitragVerfasst: 05.03.2011, 09:53 
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Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 154
vgl. § 744 Abs. 2 BGB, ggf in Form einer einstweiligen Verfügung.


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