|
|
| |
|
| Aktuelle Zeit: 19.05.2012, 19:00
|
Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
|
Seite 1 von 1
|
[ 4 Beiträge ] |
|
| Autor |
Nachricht |
|
ani83
|
Verfasst: 03.11.2011, 08:17 |
|
Registriert: 03.11.2011, 08:14 Beiträge: 9
|
|
Haus ersteigern und alten Besitzer raus bekommen Guten Morgen
wir möchten ein Haus bei einer Zwangsversteigerung ersteigern und auch dort einziehen. Der aktuelle Besitzer (Mann und Lebenspartnerin welche dort nicht gemeldete ist aber in eine anderen Ort eine Wohnung hat und diese nicht nutz) Er hat Privatinsolvenz angemeldet welche nächstes Jahr endet. Wir machen uns Sorgen, dass er nicht sofort bzw. bald ausziehen wird. - Wie ist da das günstigste Vorgehen, um ihn rauszubekommen? - evtl. eine Räumungsklage? Wie geht man dabei vor und welche Kosten kommen auf uns zu? - ist mit dem Zuschlag bei der Versteigerung gleichzeitig eine Räumungsklage eingereicht? - mit welchem Zeitraum kann man rechnen, bis er aufgrund der Räumungsklage ausgezogen ist? - was haltet ihr davon, dem ehem. Besitzer einen Geldbonus anzubieten, damit er auszieht, anstatt einer Räumungsklage? - wer kommt für Kosten auf wenn in dem Haus randaliert wird
Vielen Dank
|
|
| Nach oben |
|
 |
|
lesterb42
|
Verfasst: 03.11.2011, 10:30 |
|
Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
|
|
1. Sollten Sie den Zuschlag erhalten, stellen Sie beim Rechtspfleger den Antrag den Zuschlagsbeschluss mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen. Damit wenden Sie sich an den zuständigen Gerichtsvollzieher, der Ihnen nach Überweisung eines Vorschusses das Haus geräumt übergibt.
2. Parallel hierzu können Sie dem Alteigentümer auch beim Umzug behilflich sein ggf. mit Geld. Wenn dies funktioniert, können Sie das Verfahren zu 1. jederzeit stoppen.
3. Die Gefahr der Verschlechterung des Objekts nach Zuschlag tragen Sie.
4. Der Zeitraum bis zum Auszug des Alteigentümers ist schwierig einzuschätzen. Wenn Sie Glück haben, zieht dieser noch vor dem Versteigerungstermin aus. Wenn Sie Pech haben, kann sich die Sache ewig hinziehen. Zur Klärung sollten Sie das Gespräch mit ihm suchen.
|
|
| Nach oben |
|
 |
|
ani83
|
Verfasst: 04.11.2011, 07:22 |
|
Registriert: 03.11.2011, 08:14 Beiträge: 9
|
|
Vielen dank für die schnelle Antwort
Falls sich das mit dem Auszug schneller klärt als gedacht bekomme ich dann eine Teil des Vorschusses wieder?
|
|
| Nach oben |
|
 |
|
lesterb42
|
Verfasst: 05.11.2011, 13:31 |
|
Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
|
|
Wenn das Haus nicht durch den Gerichtsvollzieher geräumt werden muss, weil der Alteigentümer freiwillig ausgezogen ist, bekommen Sie Ihren Vorschuss wieder. Die Gebühren, die der Gerichtsvollzieher für sich behält, sind eher gering. Teuer ist die Räumung des Hauses und die Einlagerung der Sachen durch ein Umzugsunternehmen, was bei einem freiwilligen Auszug des Alteigentümers entfällt.
|
|
| Nach oben |
|
 |
|
Seite 1 von 1
|
[ 4 Beiträge ] |
|
Wer ist online? |
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste |
|
Sie dürfen keine neuen Themen in diesem Forum erstellen. Sie dürfen keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen. Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern. Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
|
| |