Zwangsversteigerungen bei

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 Betreff des Beitrags: Gutachter anschreiben???
BeitragVerfasst: 21.12.2010, 10:00 
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Registriert: 21.12.2010, 09:50
Beiträge: 1
Hallo zusammen.

Wir beabsichtigen in unserer Umgebung ein Haus zu ersteigern. Nun kam die Überlegung ob man vorab an die Gutachter in der Region um Informationen bittet, wenn für uns interessante Immobilien bewertet werden sollen.

Da die Gutachter als einer der ersten von einer ZV erfahren haben wir gedacht, das es möglich wäre, vor dem Gerichtstermin eventuell mit dem Eigentümer über einen vorherigen Kauf zu verhandeln.

Nun meinte ein Bekannter das es sich hier um Insiderwissen handelt das bestimmt nicht an Interessenten weitergegeben wird.
Ich habe mir die regionalen Gutachter angesehen, alles Architekten, Makler etc... von daher meine ich das es sich hierbei ja wohl nicht mehr um Insiderwissen handeln kann.

Wir hatten auch schon mit einigen Banken und Versicherungen telefoniert und um geeignete Objekte gebeten, die sagen aber fast alle das wir uns an das örtiche Amtsgericht wenden sollen.

Nun meine Frage, darf ein vom Gericht bestellter Gutachter an Interessenten Informationen weiterleiten, damit ein Kauf vor dem Zwangsversteigerungstermin stattfinden kann?


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 Betreff des Beitrags: Re: Gutachter anschreiben???
BeitragVerfasst: 21.12.2010, 11:05 
Offline

Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 154
Nach meiner bisherigen Erfahrung ist es so, dass Gutachter nicht bzw. nur sehr ungern irgendwelche Informationen an Interessenten herausgeben. Dies mit dem nachvollziehbaren Argument, dass Sie den Auftrag zur Begutachtung vom Amtsgericht erhalten und nur diesem verpflichtet seien.

Ich verstehe auch nicht so ganz, welchen Vorteil Sie sich davon versprechen, wenn Sie das Objekt vor dem Versteigerungstermin kaufen.

In der Regel sind die Banken als Grundpfandrechtsgläubiger mit im Boot und werden - sofern sie über einen Vertrieb verfügen und soweit der Eigentümer mitmacht - immer von sich aus versuchen das Objekt freihändig zu verkaufen.

Wenn die Banken oder die Eigentümer dabei nicht mitmachen ist ein Verkauf ausgeschlossen und es kommt zur Versteigerung.

Es macht allerdings Sinn, die Bank wegen eines Verkaufs anzusprechen, wenn die Versteigerung terminiert ist. In einer früheren Phase zu versuchen, nicht beworbene Objekte im Vorfeld einer Zwangsversteigerung zu erwerben ist m. E. sinnlos.


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