Zwangsversteigerungen bei

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 Betreff des Beitrags: Frage zu Inbesitznahme
BeitragVerfasst: 26.07.2011, 06:54 
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Registriert: 26.07.2011, 06:47
Beiträge: 3
Hallo,
da ich den Erwerb eines Objektes aus einer ZV plane, habe ich mich über das Thema bereits informiert, aber eine Frage konnte ich nicht beantworten.

Es geht um die "Inbesitznahme"

Bei einem vermieteten Objekt hat man ja das Sonderkündigungsrecht, bei einem eigengenutzen erwirbt man im ZV Termin den Räumungstitel.

Aber wie ist es bei einem leerstehenden Objekt. Hier benötigt man ja zur Inbesitznahme nur die Schlüssel vom AB, der aber eher selten beim Termin anwesend ist.

Kann man hier direkt den Gerichtsvollzieher beauftragen, um Schlüssel und ggf. Hausakte zu besorgen oder wie ist der übliche Weg um an die Schlüssel zu kommen?

Danke im voraus für die Antwort.

Gruß
Andreas


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Inbesitznahme
BeitragVerfasst: 27.07.2011, 08:00 
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Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 154
Ich würde folgendes vorschlagen:

1. Fragen Sie den betreibenden Gläubiger.

2. Versuchen Sie mit dem Altieigentümer Kontakt aufzunehmen.

3. Wenn 1. und 2. nicht erfolgreich ist, müssen SIe den Zuschlagsbeschluss mit einer Vollstreckungsklausel versehen lassen und sich an den zuständigen Gerichtsvollzieher wenden, der das Haus öffnen läßt und Sie in den Besitz einweist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Inbesitznahme
BeitragVerfasst: 02.08.2011, 14:08 
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Registriert: 26.07.2011, 06:47
Beiträge: 3
Vielen Dank für die Info.

1 und 2 habe ich bereits versucht. Der Alteigentümer ist nicht erreichbar und der Gläubiger hat selbst keinen Zutritt.

Ich werde dann zu Nr 3 übergehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Inbesitznahme
BeitragVerfasst: 03.08.2011, 16:16 
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Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 154
Berichten Sie doch bei Gelegenheit, was daraus geworden ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Inbesitznahme
BeitragVerfasst: 31.08.2011, 19:52 
Offline

Registriert: 26.07.2011, 06:47
Beiträge: 3
So, kleines Update zum Abschluß. Der Rechtspfleger, der den Zuschlag erteilte, teilte mir mit dass er normalerweise den Beschluss nicht mit einer Zwangsvollstreckungsklausel versieht. Ich könne aber mit dem Beschlss einen Schlüsseldienst beauftragen der mir das Haus öffnet.

Genau das habe ich heute getan. Die Angelegenheit war also einfacher zu lösen als erwartet.

Nochmal Danke für die Tipps.


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