Registriert: 14.04.2010, 20:06 Beiträge: 1
|
|
Ich hörte, wird eine Zwangsversteigerung einer Immobilie eingestellt muß auch die Zwangsverwaltung aufgehoben werden; oder: die Aufrechterhaltung der Zwangsverwaltung ausschließlich zur Erzielung und Sicherung von Mieteinkünften ist unzulässig. Wer kann etwas dazu sagen?
|
|