Zwangsversteigerungen bei

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 Betreff des Beitrags: Beschwerde gegen Gebot eingelegt
BeitragVerfasst: 25.01.2011, 19:48 
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Registriert: 25.01.2011, 19:24
Beiträge: 4
Hallo,
ich habe im 2. Termin ein Objekt beim Amtsgericht Esslingen ersteigert.
Jetzt hat der Schuldner Beschwerde eingelegt das Gebot sei zu niedrig und gegen die Rechtspflegerin einen Befangenheitsantrag gestellt.
Das ganze hängt jetzt noch beim Amtsgericht ES und wird dann zum Landgericht Stuttgart gehen.
Muss ich die Entscheidung erst abwarten oder kann ich jetzt schon etwas unternehmen um die Immobilie zu übernehmen ?
Es ist bereits alles bezahlt und laut Finanzamt muss ich auch schon Grundsteuer zahlen.

Gruss,
WoleES


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 Betreff des Beitrags: Re: Beschwerde gegen Gebot eingelegt
BeitragVerfasst: 25.01.2011, 20:24 
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Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 154
Warten Sie die Entscheidung ab. Wenn sich der Schuldner wider Erwarten mit seiner Zuschlagsbeschwerde durchsetzten sollte, erhalten Sie Ihr Geld zurück, auch die Grunderwerbsteuer vom Finanzamt.
Nach meiner Erfahrung geht die Sache relativ zügig voran (ca. 6 Wochen).


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 Betreff des Beitrags: Re: Beschwerde gegen Gebot eingelegt
BeitragVerfasst: 26.01.2011, 15:28 
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Registriert: 25.01.2011, 19:24
Beiträge: 4
Hallo,
ja das währe schön :mrgreen:
Bei mir geht das jetzt schon etwas länger. Ich denke ich bin bald im 6. Monat.
Im Feb. ist die 1. Rate der Grundsteuer fällig.
So wie ich das mitbekommen habe dauert das hier ca. 1 Jahr bis die Immo genutzt werden kann.

Gruss,
WoleES


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 Betreff des Beitrags: Re: Beschwerde gegen Gebot eingelegt
BeitragVerfasst: 18.02.2011, 18:59 
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Registriert: 13.11.2007, 14:04
Beiträge: 35
Wohnort: Stuttgart
Ihre Rechte im Verfahren der Zuschlagsbeschwerde sind sehr beschränkt. Es könnte allenfalls Sinn machen, Akteneinsicht zu beantragen, gegebenenfalls auch, um einen Amtshaftungsanspruch bei Erfolglosigkeit der Zuschlagsbeschwerde zu prüfen, wenn das Verfahren unnötig lange gedauert haben sollte. Dies empfiehlt sich insbesondere, wenn Schäden an der Immobilie, Mietausfall und so weiter drohen.

_________________
Herzliche Grüße!
Rudolf Rönisch
RVR Rechtsanwälte


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 Betreff des Beitrags: Re: Beschwerde gegen Gebot eingelegt
BeitragVerfasst: 21.02.2011, 19:08 
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Registriert: 25.01.2011, 19:24
Beiträge: 4
Hallo,
am 03.09.2010 war der 2.Termin bei dem ich den Zuschlag bekommen habe. Jetzt am 21.02.2011 habe ich erfahren das der Befangenheits Antrag abgelehnt wurde. Nun muss ich noch eine Entscheidung vom Landgericht abwarten. Dann kann ich hoffentlich das gute Stück übernehmen. Zum Glück wohnt dort nicht direkt jemand drin. Dann brauche ich wohl keine Räumungsklage

Gruss,
WoleES


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 Betreff des Beitrags: Re: Beschwerde gegen Gebot eingelegt
BeitragVerfasst: 28.04.2011, 08:33 
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Registriert: 25.01.2011, 19:24
Beiträge: 4
Hallo,
gestern habe ich die Nachricht vom Landgericht bekommen. Die Beschwerde wurde abgewiesen. Nun muss ich mal sehen wie es weiter geht. Bekomme ich den Eigentümer so heraus oder muss ich noch eine Räumungsklage führen.

Gruss,
WoleES


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 Betreff des Beitrags: Re: Beschwerde gegen Gebot eingelegt
BeitragVerfasst: 28.04.2011, 13:17 
Offline

Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 154
Sie müssen nicht extra klagen. Lassen Sie den Zuschlagsbeschluss mit einer Vollstreckungsklausel versehen und wenden sich damit an den zuständigen Gerichtsvollzieher.


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