|
Hallo,
Wer muss nach dem Zuschlag noch von dem Meistbietender benachrichtigt werden und in welcher Form sollte (muss) die Benachrichtigung erfolgen? Ich denke insbesondere an Mieter, Hausverwaltung, Hausmeister, öffentliche Dienststellen etc.
Wer wird vom Amtsgericht direkt benachrichtigt? (außer Finanzamt und Grundbuchamt )
Vielleicht hat hat jemand Erfahrung in dieser Angelegenheit oder hat sogar eine Checklist damit nichts vergessen wird.
Mit freundlichen Grüssen, Hans
|