Hilfe! Meine Familie und ich planen ein Eigenheim per ZV zu erwerben. Haben uns auch ausführlich über alle Details informiert. Doch kann mir BITTE jemand bei der "Aufforderung" in der "amtlichen Bekanntmachung weiterhelfen? Wäre wiklich nett! Vielen Dank
"Aufforderung
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebeung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes trifft."
1. Es werden die Gläubiger aufggefordert, die ein Recht haben, welches aus dem Erlös der Versteigerung befriedigt werden kann, dieses anzumelden.
2. Wer Eigentümer an einem Grundstückszubehör (Scheinbestandteil) ist, soll dies vorher anmelden. Nach der Anmeldung wird dieses Teil von der Beschlagnahme frei und wird nicht mitversteigert. Dies kann beispielsweise eine Einbauküche sein, die nicht dem Grundstückseigentümer sondern dem Mieter gehört.
Für den Bietinteressenten kann 2. durchaus von Bedeutung sein, weil es den Umfang dessen, was versteigert wird, verändert.
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